Praktikum

Studium Architektur - Praktika

Zur Ergänzung des Studiums müssen praktische Tätigkeiten im Bereich der Architektur ausgeübt werden.

Bachelor-​Studium

Insgesamt wird für den Erwerb des Diploms der Nachweis eines sechsmonatigen Praktikums im Bereich der Architektur gefordert. Das Praktikum kann vor, während oder nach dem Studium absolviert werden. Findet das Praktikum vor dem Studium statt, so können maximal sechs Monate angerechnet werden, wenn mindestens drei Monate am gleichen Ort ausgeübt wurden, s. Art 19 Abs. 7 und Art 20 Studienreglement für den Bachelor-​Studiengang Architektur.

Master-​Studium

Für den Erwerb des Master-​Diploms ist der Nachweis über eine insgesamt zwölfmonatige praktische Tätigkeit im Bereich der Architektur zu erbringen. Mindestens sechs Monate müssen vor dem Beginn des Master-​Studiums absolviert werden (Zulassungsbedingung zum Master-​Studium).

  • Von den insgesamt zwölf Monaten praktischer Tätigkeit sind mindestens sechs Monate ohne Unterbruch am selben Ort zu absolvieren.
  • Nach Möglichkeit sollte bereits nach dem vierten Studiensemester im Bachelor-Studiengang die gesamte Praktikumszeit von zwölf Monaten abzulegen.

Primär sind Praktika in Projektierungs- und Ausführungsbüros sowie im Bauhaupt- und Nebengewerbe zu leisten.

Bau-Haupt- und Nebengewerbe:

  • Rohbau im Hoch und Tiefbau
  • Zimmereien
  • Schlosserbetriebe
  • Haustechnik (Heizung, Lüftung)

Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Gefordert werden sechs Monate in einem Projektierungs- oder Ausführungsbüro, für die restliche Praktikumszeit werden Nachweise akzeptiert, die gewährleisten, dass die Studierenden einen Einblick in den einen oder anderen Aspekt des Bauens erhalten haben.

Als Nachweis dient ein Schreiben des Arbeitgebers, das Auskunft darüber gibt, worauf sich die Tätigkeit bezog und wie lange sie dauerte. Das Schreiben ist dem Studiensekretariat vor oder zusammen mit dem Diplomantrag vorzulegen.

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